Osteopathie zählt zur Heilkunde, deren Ausübung nach deutschem Recht ausschließlich Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten ist, da nur diese beiden Berufsgruppen derzeit über eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde verfügen. Zurzeit ist der Osteopath in Deutschland kein anerkannter und geschützter Beruf, d.h. die Ausbildung/ Studium oder Weiterbildung zum Osteopathen sowie der Beruf des Osteopathen sind rechtlich nicht einheitlich geregelt. In Deutschland erfolgt die Ausbildung zum Osteopathen vorrangig an privaten Osteopathie-Schulen.
Qualitätssicherung osteopathisch nach höchstem Standard behandelt zu werden durch fundierte Grundlagenausbildung in Teilzeit oder Vollzeit.
Die meisten dieser Schulen bieten ihre Ausbildung berufsbegleitend an. Sie richtet sich an Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten. Die berufsbegleitende Ausbildung beträgt mindestens vier Jahre und findet in Wochenendseminaren statt. Insgesamt müssen die Schüler mindestens 1.350 Unterrichtstunden absolvieren.
Menschen ohne medizinische Vorkenntnisse (Abiturienten, Fachhochschüler) nutzen die Ausbildung an Vollzeitschulen. Vollzeitabsolventen erlernen die Osteopathie innerhalb von fünf Jahren in mehr als 5000 Unterrichtseinheiten und legen währenddessen die Prüfung zum Heilpraktiker beim Gesundheitsamt ab.
D.O. ® Diese Marke erhalten Mitglieder des VOD, die nach ihrer vier- bis fünfjährigen Ausbildung zum Osteopathen eine wissenschaftliche Thesenarbeit angefertigt und erfolgreich verteidigt haben.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit nach der Grundausbildung (s.o.) die fundierten Kenntnisse durch ein Studium Master Science in Osteopathie (MSc. Osteopathie) berufsgleitend zu vertiefen und zu erweitern.