Gebühren
Es wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Die Rechnung kann im Anschluss an die Behandlungssitzung mit EC-Karte oder per Rechnung bezahlt werden.
Die Kostenübernahmen bzw. Kostenerstattungen sind unterschiedlich geregelt. Mittlerweile erstatten viele gesetzliche und private Krankenkassen, sowie Beihilfe- und Zusatzversicherungen die Kosten der osteopathischen Behandlung anteilig oder ganz. Diese übernehmen im Rahmen ihrer Satzungsleistung die Kosten für 3-6 Behandlungen pro Kalenderjahr.
Bitte fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und in welcher Höhe, sowie unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse die Kosten für eine osteopathische Behandlung übernimmt.
Die meisten Krankenkassen fordern einen Qualitätsnachweis für die Ausübung von Osteopathie: als Absolventin einer fünfjährigen Vollzeitausbildung mit über
5000 Unterrichtseinheiten verfüge ich über eine der fundiertesten osteopathischen Ausbildungen, die derzeit in Deutschland angeboten werden (siehe VOD) und besitze einen Abschluss, der den Kriterien der BAO entspricht. Manche Kassen fordern eine ärztliche Bescheinigung, dass eine osteopathische Behandlung medizinisch veranlasst ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine Verordnung im Sinne eines Rezeptes.
Hinweise zu der Rückerstattung der Gebühren